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Pflichten Des Auszubildenden Nach Bbig

Rechte und Pflichten als Azubi

Du denkst da vielleicht nicht viel dran, denn das Thema klingt erst mal trocken: deine Rechte & Pflichten in der Ausbildung. Dice sind aber ganz schön wichtig, damit alles in deiner Ausbildung reibungslos funktioniert. Es gibt es bestimmte Rechte, die dir gegenüber eingehalten werden müssen. Es kommen aber auch einige neue Verpflichtungen auf dich zu, die du deinerseits einhalten musst. Mit der Unterschrift unter deinem Ausbildungsvertrag erklären du und dein Arbeitgeber euch dazu bereit, dice Zusammenarbeit so gut wie möglich zu gestalten.

Alle Rechte und Pflichten als Azubi kannst du im Item im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, im Jugendschutzgesetz, in der Ausbilder-Eignungsverordnung und in der Handwerksverordnung nachlesen. Wir haben dir alles Wichtige verständlich zusammengefasst.

Das lernst du auf dieser Seite

  • Alle Rechte als Azubi

  • Alle Pflichten als Azubi

  • Was passiert, wenn Rechte verletzt werden?

  • Was passiert, wenn Pflichten nicht eingehalten werden?

  • Offene Stellen für einen Ausbildungswechsel

  • Wichtige Gesetze zum Nachlesen

Ausbildungsvertrag mit Stift

Hast du gewusst, dass du als Azubi bestimmte Rechte hast, dice gesetzlich festgelegt sind? Hier stellen wir dir ausführlich die wichtigsten Rechte vor, die du als Azubi unbedingt kennen solltest. Aber zuerst:

Deine Azubi-Rechte im Überblick

  • Recht auf einen Ausbildungsvertrag

  • Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels

  • Recht auf einen geeigneten Ausbilder

  • Recht auf Ausbildungsmittel

  • Recht auf Vergütung

  • Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden

  • Recht auf Urlaub

  • Recht, in der Ausbildung krank zu sein

  • Recht auf ein Ausbildungszeugnis

  • Recht auf Verkürzung der Ausbildung

  • Kündigungsrecht

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Das Recht auf einen Ausbildungsvertrag

Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann muss immer auch ein Ausbildungsvertrag zwischen dir und deinem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen werden. Darin werden alle Rechte und Pflichten festgehalten, damit beide Vertragspartner genau wissen, woran sie sich zu halten haben. Beachte aber: Der Vertrag muss in schriftlicher Grade geschlossen werden, sonst ist er nicht gültig. Das steht in § 11 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG).

Das ist im Ausbildungsvertrag festgelegt:

  • Ziel der Ausbildung, inhaltliche und zeitliche Gliederung

  • Beginn und Dauer der Berufsausbildung

  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

  • Dauer der Arbeitszeit

  • Dauer der Probezeit

  • Zahlung und Höhe der Vergütung

  • Dauer des Urlaubs

  • Voraussetzungen zur Kündigung

  • Hinweis auf dice Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

  • Form des Ausbildungsnachweises bzw. Berichtshefts

Ausbildung unter 18 Jahre

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, also noch minderjährig, dann bist du noch nicht dazu berechtigt, selbst Verträge abzuschließen. Das heißt, dass deine Eltern oder eine andere erziehungsberechtigte Person den Ausbildungsvertrag für dich unterschreiben müssen.

Ausbilder zeigt Azubi etwas auf Tablet

Das Recht auf Einhaltung des Ausbildungsziels

Eines der wichtigsten Rechte des Auszubildenden ist die Einhaltung des Ausbildungsziels. Klingt erst mal logisch, dass das Ende deiner Ausbildung mit einem Ziel verbunden ist, heißt aber konkret: Du sollst als Azubi nur die Arbeiten erledigen, die unmittelbar zu deinem Ausbildungsberuf gehören. Wenn du ständig private Besorgungen für deinen Chef erledigen musst, immer nur Kaffee kochen oder putzen sollst, dann ist das nicht im Sinne des Ausbildungsziels und darf von dir im schlimmsten Fall abgelehnt werden. Das nennt man das Arbeitsverweigerungsrecht.

Es darf natürlich auch mal vorkommen, dass du die ein oder andere Aufgabe übernimmst, die nicht and so gut zu deinem Beruf passt – das ist aber in Ordnung, solange es nicht ständig passiert. Wenn es mal zu viel werden sollte, dann sprich deinen Ausbilder drauf an und bitte ihn, die Aufgaben ein bisschen besser zu verteilen.

Schon gewusst?

Es gibt die sogenannte Ausbildungsordnung für jeden Ausbildungsberuf, in der zeitlich und thematisch festgelegt ist, welche Skills dir wann vermittelt werden müssen. Zu viele themenfremde Aufgaben sollten nicht dazu gehören. Dein Ausbildungsbetrieb verpflichtet sich, das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit zu erreichen. Außerdem muss dein Arbeitgeber dich für den Berufsschulunterricht, für Prüfungen und für weitere Ausbildungsmaßnahmen und -aktivitäten außerhalb des Betriebs freistellen, wenn es dem Ausbildungsziel dient.

Das Recht auf einen geeigneten Ausbilder

Nicht jeder darf dein Ausbilder sein: Um dein Ausbildungsziel zu erreichen, ist es wichtig, einen geeigneten Ausbilder zu haben. Der Ausbilder muss eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ablegen und so zeigen, dass er qualifiziert ist, einen Azubi auszubilden. Natürlich muss er genug Berufserfahrung und zwischenmenschliche Fähigkeiten haben, um dich gut durch die Ausbildung zu begleiten. Er sollte ein Auge darauf haben, dass du auch alles Wichtige lernst, was du am Ende in der Abschlussprüfung können und wissen musst. Und natürlich muss er dafür sorgen, dass alles sicher und korrekt abläuft.

Das Recht auf Ausbildungsmittel

Ein weiteres Recht ist das sogenannte Recht auf Ausbildungsmittel. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber dir alle Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung stellen muss. Zu Arbeitsmitteln gehören zum Beispiel:

  • Arbeitsmaterial und Werkstoffe

  • Bestimmte Bücher und Schreibmaterialien

  • Spezielle Reckoner-Software

  • Arbeitskleidung

  • Maschinen und Werkzeuge

Möchtest du zum Beispiel Bäcker werden, dann musst du die Küchenutensilien nicht selbst besorgen, willst du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machen, dann musst du die Programmier-Software nicht selber kaufen. Besonders für deine Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen alle materiellen Voraussetzungen erfüllt sein, damit alles reibungslosen Ablauf klappt und du dein Ausbildungsziel erreichst.

Ausbilder zeigt zwei Azubis eine Maschine

Das Recht auf Vergütung

Als Auszubildender hast du das Recht auf eine angemessene Vergütung, das heißt, auf einen monatlichen Lohn. Den bekommst du automatisch auf dein Konto und der ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Die Höhe richtet sich nach der Branche, der Größe der Firma und nach dem Standort. Auch das Bundesland spielt eine Rolle und ob du im öffentlichen Dienst tätig bist oder nicht. Wenn du einen Tarifvertrag hast, besides nach Tarif bezahlt wirst, dann ist dein Gehalt dort festgelegt.

Mindestlohn für Azubis

Seit Anfang 2020 gibt es den Mindestlohn für Azubis, das heißt, dass eine bestimmte Summe mindestens im jeweilige Ausbildungsjahr gezahlt werden muss. Im ersten Ausbildungsjahr liegt das Mindestgehalt in 2021 bei 550 Euro brutto monatlich, im zweiten Ausbildungsjahr bei 649 Euro, im dritten bei 743 Euro und im vierten bei 770 Euro brutto pro Monat. In den kommenden Jahren steigt der Mindestlohn für Azubis auch noch weiter an.

Rechtliches zu Arbeitszeiten, Pausenzeiten, Überstunden & Minusstunden

Deine Arbeitszeiten werden von deinem Ausbildungsbetrieb vorgeschrieben, es gibt aber ein paar gesetzlichen Regelungen. Hier die wichtigsten Facts:

  • Als Azubi darfst du nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten und nur an fünf Tagen pro Woche – bist du volljährig, an sechs Tagen pro Woche.

  • Insgesamt darf deine wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten – bist du minderjährig, liegt die Grenze bei twoscore Stunden.

  • Unter 18-jährige dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten.

Es gibt aber Sonderregelungen, wenn dein Ausbildungsberuf Schichtdienst oder frühe Arbeitszeiten beinhaltet. In jedem Fall müssen aber festgelegte Pausenzeiten eingehalten werden, dice bei 12 Stunden liegen. Für Berufsschulunterricht und Prüfungen musst du natürlich freigestellt werden, also die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden.

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Auch für die Pausenzeiten gibt es ein paar Regeln. Hier bekommst du einen kurzen Überblick:

  • Beträgt deine Arbeitszeit als Minderjährige zwischen viereinhalb und sechs Stunden, hast du xxx Minuten Intermission. Arbeitest du mehr als sechs Stunden, hast du das Recht auf eine Stunde Break.

  • Als Volljähriger darfst du bis zu sechs Stunden ohne Interruption arbeiten – dann musst du aber gesetzlich eine Pause machen. Wenn du zwischen sechs und neun Stunden arbeitest, hast du Anspruch auf 30 Minuten Suspension. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit gilt: 45 Minuten Break. Die meisten Arbeitgeber gestatten aber auch Pausen von einer Stunde.

Nun zu den Überstunden: Du darfst in deiner Ausbildung eigentlich keine Überstunden machen. Aber klar, es lässt sich nicht immer vermeiden, mal länger zu machen. Denk einfach daran, dir die Überstunden aufzuschreiben und sie dir durch Freizeit oder zusätzliches Geld ausgleichen zu lassen. Wenn du gezwungen bist, Minusstunden zu machen, weil zum Beispiel nicht genug Arbeit da ist, dann musst du die nicht nacharbeiten. Das ist dann eine sogenannte bezahlte Freistellung. Natürlich ist es nicht schlimm, mal ein paar Minusstunden zu machen, aber das sollte nicht zu viel werden. Denn: Es dürfen dir offiziell keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden.

Das Recht auf Urlaub

Natürlich hast du als Azubi auch Anspruch auf Urlaub. Wie viele Urlaubtage du hast, ist in deinem Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten. Es muss jedoch das Bundesurlaubsgesetz eingehalten werden, nach dem jeder Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen hat. Das gold auch für dich und darf auf keinen Fall unterschritten oder gekürzt werden.

Gut zu wissen:

Es wird zwischen Arbeitstagen und Werktagen unterschieden: Werktage gelten von Montag bis Samstag, Arbeitstage gelten von Montag bis Freitag. Aber beachte: Wenn du einen Tarifvertrag hast, dann können andere Urlaubsregelungen in Kraft treten.

Urlaub für Minderjährige

Wenn du noch unter xviii Jahre alt bist, likewise minderjährig, dann gibt es für dich zusätzliche Besonderheiten – dann stehst du unter einem speziellen Schutz, der im Jugendarbeitsschutzgesetz festgeschrieben ist. Du hast folgende Mindestansprüche:

  • Unter xvi Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)

  • Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)

  • Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)

Urlaub und Probezeit?

Eine Besonderheit gibt es, wenn du noch in der Probezeit bist, denn dann darfst du normalerweise keinen Urlaub nehmen. Laut dem Bundesurlaubsgesetz musst du zusätzlich sogar noch eine Wartezeit einhalten. Die erlaubt es dir frühestens nach den ersten sechs Monaten deiner Ausbildung das erste Mal Urlaub zu beantragen. Sobald du deine Ausbildung anfängst, sammelst du bereits die Urlaubstage für deinen Urlaubsanspruch – für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, steht dir ein bestimmter Teil deines Jahresurlaubs zu. Manche Unternehmen sehen das aber nicht and so streng und lassen Urlaub jederzeit zu.

Urlaub und Berufsschule?

Wenn du in die Berufsschule gehst, dann musst du dich an die Schulferien wie Oster-, Sommer-, Herbst- und Winterferien halten und da dann auch deinen Urlaub nehmen. In der Regel wird der von deinem Ausbildungsbetrieb auch für diesen Zeitraum genehmigt. Du kannst deinen Urlaub auch zu einem anderen Zeitpunkt nehmen, solltest dann aber bedenken, dass du trotzdem am Berufsschulunterricht teilnehmen musst.

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Das Recht, in der Ausbildung krank zu sein

Auch wenn du während deiner Ausbildung krank wirst, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Da stellt sich die Frage, welche Rechte du und dein Arbeitgeber haben. Zunächst einmal musst du den Betrieb und die Berufsschule rechtlich gesehen nicht über die Art deiner Krankheit informieren, sondern nur über die Dauer. Aber keine Panik, es ist ganz normal, dass du mal krank wirst und du musst deshalb nicht direkt negativen Konsequenzen befürchten. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen darf man dir im Krankheitsfall kündigen. Das passiert nur, wenn …

  • … du übermäßig oftentimes krank bist – das betrifft in einem Zeitraum von 24 Monaten etwa 45 bis 60 Kurzkrankheitstage pro Jahr,

  • … du auffällig ofttimes immer einen anderen Arzt aufsuchst,

  • … du immer an denselben Tagen fehlst,

  • … du trotz Krankschreibung deine Zeit im Freizeitpark verbringst.

Eine andere Sache ist es, wenn du eine Langzeiterkrankung hast, die es dir unmöglich macht weiter in einem bestimmten Arbeitsbereich zu arbeiten oder du innerhalb von 24 Monaten nicht wieder einsatzbereit bist – dann chapeau der Arbeitgeber das Recht dir zu kündigen. Bei einer normalen Erkrankung brauchst du dir allerdings keine Sorgen machen, da du nur für eine kurze Zeit fehlst. Und die Hauptsache ist, dass du wieder gesund wirst.

Zwei Männer an einer Maschine

Das Recht auf ein Ausbildungszeugnis

Nach deiner Abschlussprüfung willst du es in deiner Manus halten: dein Zeugnis. Nach deiner Ausbildung hast du das Recht auf ein Ausbildungszeugnis. Dein Arbeitgeber muss dir das in schriftlicher Class ausstellen. Darin ist die Dauer, die Art und das Ziel der Ausbildung enthalten. Beachte jedoch, dass es zwei unterschiedliche Formen des Ausbildungszeugnisses gibt: dice einfache und die qualifizierte Form. In einem qualifizierten Zeugnis steht zusätzlich noch eine Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, die du actress anfragen musst.

Das Recht auf Verkürzung der Ausbildung

Unter bestimmten Voraussetzungen hast du das Recht auf Verkürzung der Ausbildung. Das geht aber nur, wenn das Ausbildungsziel auch ganz sicher in verkürzter Zeit erreicht werden kann. Natürlich muss dein Ausbildungsbetrieb da mitspielen und auch deine Noten und Leistungen sollten stimmen.

Das Kündigungsrecht

Als Azubi hast du das sogenannte Kündigungsrecht. Das heißt, dass du deine Ausbildung mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen darfst. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Wenn du unzufrieden mit deiner Ausbildung bist und eine Kündigung oder einen Wechsel in Erwägung ziehst, dann informiere dich genauer in unserem Ratgeber zur Kündigung in der Ausbildung.

Wenn du merkst, dass ein oder gleich mehrere Rechte verletzt wurden, dann hast du erstmal die Möglichkeit ein persönliches Gespräch zu suchen. Mögliche Ansprechpartner sind:

  • dein Ausbilder,

  • dein Chef oder Abteilungsleiter,

  • die Personalabteilung,

  • eine Vertrauensperson innerhalb des Unternehmens.

Wenn das nichts bringt, kannst du dich im äußersten Notfall an die für dich zuständige Kammer wenden, also die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder ähnliche Stellen.

Ausbildung wechseln

Wenn dir deine Ausbildung zwar gefällt, aber deine Rechte als Azubi verletzt wurden, too wenn dein Ausbildungsbetrieb seinen Pflichten nicht nachkommt, dann darfst du deinen derzeitigen Ausbildungsvertrag kündigen und deine Ausbildung woanders weitermachen. Wie das genau funktioniert und was du beachten musst, wenn du deine Ausbildung wechseln willst, erfährst du in unserem Ratgeber

Es ist natürlich schwierig, als Azubi auf sich allein gestellt zu sein und es ist nachvollziehbar, wenn du nicht direkt in einen möglichen Streit mit deinem Ausbildungsbetrieb gehen willst. Im besten Fall findet ihr zusammen eine Lösung. Im schlimmsten Fall verschlimmert sich die Situation noch, was dich aber nicht daran hindern sollte, Missstände oder Ungerechtigkeiten zu äußern. Du hast als letzten Ausweg immer noch das Kündigungsrecht und kannst deine Ausbildung woanders weiterführen. Bei der Suche nach einer neuen Ausbildungsstelle lassen wir dich natürlich nicht alleine.

Instagram

Wenn du noch weitere Fragen zum Thema Rechte und Pflichten in der Ausbildung hast oder keine Infos rund um die Ausbildung mehr verpassen willst, dann folge unserem Instagram-Kanal – and then bleibst du immer auf dem Laufenden!

Drei Azubis in der Ausbildung

Als Azubi hast du gewisse Pflichten, die du einhalten musst, damit deine Ausbildung auch reibungslos klappt. Wir haben dir diese Verpflichtungen im Detail zusammengefasst, damit du auch weißt, worauf du dich mit einer Ausbildung einlässt.

Deine Pflichten im Überblick

  • Allgemeine Pflichten

  • Berichtsheft schreiben

  • Plicht zur Krankmeldung

  • Teilnahmepflicht und Lernpflicht

  • Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht

  • Schweigepflicht

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Deine allgemeinen Pflichten

Wenn du eine Ausbildung machst, dann gibt es bestimmte allgemeine Pflichten, die von dir immer eingehalten werden sollten. Zunächst einmal verpflichtest du dich, auf deinen Ausbilder zu hören – klingt jetzt erst mal komisch, heißt aber, dass er sowas wie dein Lehrer in der Schule für dich ist. Dein Ausbilder ist eine sogenannte weisungsberechtigte Person, dice dir Arbeitsaufgaben zuteilt und dich anleitet. Zusätzlich musst du immer die Betriebsordnung einhalten, in der bestimmte Regeln und Verhaltensweisen vorgeschrieben sind. Die kann folgendes beinhalten:

  • das Tragen von Schutzkleidung

  • eine Kleiderordnung

  • ein Rauchverbot

  • Sicherheits- oder Unfallverhütungsvorschriften

Verhalten während deiner Ausbildung

Wenn du nicht genau weißt, wie du dich als Azubi während deiner Berufsausbildung verhalten musst, dann google mal den Artikel §13 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und lies dort deine Pflichten in ganz offizieller Form nach.

Berichtsheft schreiben

Du hast dice Pflicht einen Ausbildungsnachweis zu erbringen und zwar in Form eines Berichtshefts. Da schreibst du rein, welche Tätigkeiten du ausgeführt und welche Kenntnisse du in deiner Ausbildung erworben hast. Was genau dort alles reingehört, wie homo ein Berichtsheft schreibt und warum es so wichtig ist, erfährst du in unserem Ratgeber.

Die Pflicht zur Krankmeldung

Natürlich kann es passieren, dass du während deiner Ausbildung mal krank wirst. Das ist nicht schlimm und zieht keine negativen Konsequenzen nach sich, wenn du dann richtig reagierst. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb schon vor Arbeitsbeginn, dass du krank fehlen wirst. Solltest du voraussichtlich länger krank sein, dann teile das sofort mit.

Ärztliche Bescheinigung

Ab dem vierten Tag, an dem du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du eine ärztliche Bescheinigung einreichen und deine Arbeitsunfähigkeit damit belegen. Aber Achtung: Einige Arbeitgeber verlangen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag – das ist aber meistens in deinem Vertrag festgelegt.

Solltest du während der Berufsschulzeit krank sein, dann musst du das der Berufsschule noch vor Unterrichtsbeginn melden und zusätzlich deinem Ausbildungsbetrieb Bescheid sagen. Die Bescheinigung vom Arzt kannst du per Post senden, einscannen oder jemanden bitten, sie persönlich zur Arbeit zu bringen. Bei einigen Krankenkassen geht das auch schon per App. Zusätzlich muss der Schein bei deiner Krankenkasse eingereicht werden. Wenn du dein Kranksein gar nicht mitteilst oder deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gar nicht oder zu spät abgibst, dann kann das eine Abmahnung zur Folge haben. Achte also immer darauf, fristgerecht zu handeln.

Die Teilnahmepflicht und Lernpflicht

Um deine Ausbildung auch mit Erfolg abzuschließen, gibt es dice Teilnahmepflicht. Die bezieht sich nicht nur auf die Anwesenheit im Betrieb, sondern auch auf die Teilnahme am Berufsschulunterricht – inklusive vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen wie Schulungen. Da werden dir wichtige theoretische Kenntnisse vermittelt, dice du in der Ausbildung brauchst. Natürlich chapeau auch dein Ausbildungsbetrieb ein großes Interesse daran, dass du dir umfangreiches Wissen anlernst.

Genauso sieht es mit der Lernpflicht aus. Du solltest das Lernen für Prüfungen und auch das tägliche Lernen nicht als unliebsame Quälerei ansehen, sondern als weiteren Schritt für dein Ausbildungsziel – du machst die Ausbildung ja schließlich freiwillig und für dich selbst.

Zwei Azubis und ein Ausbilder stehen vor einem Monitor

Dice Sorgfaltspflicht und Bewahrungspflicht

Mit der Sorgfaltspflicht verpflichtest du dich dazu, alle Tätigkeiten innerhalb deines Ausbildungsbetriebs und deiner Berufsschule zu jeder Zeit gewissenhaft und zuverlässig auszuführen. Das gilt im Sinne der Bewahrungspflicht auch für den Umgang mit Arbeitsmitteln wie Werkzeugen, Maschinen, Computern und so. Unter die Sorgfaltspflicht fällt auch der Ausbildungsnachweis, also das ordentliche Führen des Berichtshefts.

Die Schweigepflicht

Mit der Unterschrift von deinem Ausbildungsvertrag verpflichtest du dich zum Stillschweigen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deine Schweigepflicht gold aber nicht nur für die Zeit der Ausbildung, sondern auch danach. Du darfst nichts ausplaudern, was innerhalb deines Betriebs besprochen wird – seien es Betriebsgeheimnisse, Erfolgsrezepte, finanzielle Details oder Personalia. Meistens wird dir deine Intuition sagen, worüber du mit anderen sprechen darfst und was eher vertraulich ist – wenn du dir nicht sicher bist, dann frag lieber nach.

Sollte es mal dazu kommen, dass du deine Pflichten gegenüber deinem Ausbildungsbetrieb nicht eingehalten hast, dann ist das erstmal nicht schlimm – so lange es eine Ausnahme bleibt. Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder du eine Meinungsverschiedenheit mit deinem Ausbilder hast. Viele Betriebe sind da sehr nachsichtig und kleinere, unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschafft werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn du mutwillig Arbeitsmittel beschädigst, dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder deine Arbeit verweigerst. Solche groben Verstöße können viele Konsequenzen nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Überblick

Als Azubi ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, damit dice Ausbildung ein Erfolg wird. And then weißt du von Anfang an, was auf dich zu kommt und kannst dich vor unangenehmen Situationen schützen. Die wichtigsten Gesetze sind:

  • Berufsbildungsgesetz (BBiG)

  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV bzw. AEVO)

  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFZG)

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Source: https://www.ausbildung.de/ratgeber/rechte-pflichten-azubi/

Posted by: crowleytrie1968.blogspot.com

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